Laufende Betreuung

Winterdienst für Ihre Immobilie

Räumen, Streuen, Kontrolle und lückenlose Dokumentation – damit Gehwege, Zufahrten und Eingangsbereiche bei Schnee und Glätte sicher begehbar bleiben und Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen.

Ihre Verkehrssicherungspflicht – übertragen statt selbst tragen

Grundstückseigentümer und Vermieter unterliegen in Deutschland grundsätzlich einer Verkehrssicherungspflicht: Geh- und Zufahrtswege müssen bei Schnee- und Eisglätte innerhalb der von der jeweiligen Kommune festgelegten Zeiten geräumt und gestreut sein. Details wie Zeitfenster und zulässige Streumittel regelt die Satzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Diese Pflicht lässt sich vertraglich auf uns übertragen – die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Ausführung liegt dann bei KSK Objektservice, nicht mehr bei Ihnen.

Was zum Winterdienst gehört

Räumung

Räumung von Gehwegen, Zufahrten und Eingangsbereichen bei Schneefall.

Streuen

Streuen mit abstumpfenden Materialien, kein Streusalz, sofern satzungsbedingt.

Kontrolle

Laufende Kontrolle der Flächen auf Rutschgefahr während der Wintersaison.

Dokumentation

Dokumentation aller Einsätze mit Datum, Uhrzeit und Witterung – als Nachweis im Streitfall.

Winterdienst anfragen

Häufige Fragen zum Winterdienst

Sind Eigentümer und Hausverwaltungen zum Winterdienst verpflichtet?

Grundstückseigentümer und Vermieter unterliegen in Deutschland grundsätzlich einer Verkehrssicherungspflicht: Geh- und Zufahrtswege müssen bei Schnee- und Eisglätte innerhalb der von der jeweiligen Kommune festgelegten Zeiten geräumt und gestreut sein. Details wie Zeitfenster und zulässige Streumittel regelt die Satzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Diese Pflicht lässt sich vertraglich auf einen Dienstleister wie KSK Objektservice übertragen – die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Ausführung liegt dann bei uns.

Wie läuft der Winterdienst ab?

Wir räumen Gehwege, Zufahrten und Eingangsbereiche bei Schneefall und streuen mit abstumpfenden Materialien; auf Streusalz wird verzichtet, sofern die kommunale Satzung dies vorsieht. Die Flächen werden laufend auf Rutschgefahr kontrolliert und jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Witterung dokumentiert.

Weitere Fragen im FAQ ansehen →

Einsatzgebiet

Winterdienst führen wir im gesamten Rhein-Main-Gebiet aus, mit Schwerpunkt auf:

  • Offenbach am Main
  • Frankfurt am Main
  • Hanau
  • Bad Vilbel
  • Maintal
  • Neu-Isenburg
  • Dreieich
  • Rodgau
  • Kreis Offenbach
  • Rhein-Main-Gebiet

Vor dem ersten Schnee klären, nicht danach

Den Leistungsumfang und die Abrechnung stimmen wir individuell mit Ihnen ab – sprechen Sie uns rechtzeitig vor Saisonbeginn an.

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